Montag, 2. März 2009

Urlaub für Eltern kranker Kinder

Am 19.12.2008 habe ich folgende parlamentarische Initiative im Nationalrat eingereicht:

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Eine gesetzliche Grundlage soll geschaffen werden für einen bezahlten Urlaub von Eltern schwer kranker Kinder. Der eine oder der andere Elternteil soll bei dem Kind sein und es unterstützen können, solange dies wegen der Krankheit nötig ist.


Begründung

Eltern, deren Kinder an einer schweren Krankheit wie Krebs leiden, haben keinerlei Unterstützung bei der Bewältigung der Probleme, die dadurch im Alltag entstehen: Beispielsweise müssen sie das kranke Kind ins Spital begleiten und es bei allem, was irgendwie anfällt, unterstützen. Sie sind häufig ganz allein auf sich gestellt. Diese Situation mit dem Arbeitsleben unter einen Hut zu bringen ist schwierig. Die drei Tage, die das geltende Recht für solche Fälle vorsieht, reichen nicht. Frankreich beispielsweise sieht dagegen für solche Fälle seit vier Jahren einen bezahlten Urlaub von maximal 14 Monaten, beziehbar innerhalb von drei Jahren, vor mit Entschädigungen bis 900 Euro pro Monat.

Es ist unerlässlich, dass Eltern, die arbeiten und deren Kinder unter einer schweren Krankheit leiden, eine Erwerbsausfallversicherung haben, dank der sie bei ihren kranken Kindern sein und sie praktisch wie auch moralisch unterstützen können. Eine gesetzliche Grundlage für einen solchen Urlaub könnte im Erwerbsersatzgesetz oder im Bundesgesetz über die Krankenversicherung geschaffen werden.

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