Samstag, 7. März 2009

Steuerhinterziehung, das Bankgeheimnis und die Besteuerung von Zinserträgen

Das Bankgeheimnis ist vor allem damit begründet, dass Daten und Bankinformationen einer Person vollständig geschützt sein sollten, ausser im Fall von Gerichtsverfahren. Solange die Person keines Vergehens oder Verbrechens überführt ist, ist er durch das Bankgeheimnis geschützt.

Das schweizerische Recht unterscheidet zwischen Übertretung, Vergehen und Verbrechen. Übertretungen sind leichte Straftaten. Im Falle einer solchen Zuwiderhandlung wird das Bankgeheimnis nicht aufgehoben. Somit sind unterlassene Steuerangaben, das nicht Deklarieren von Einkommen, von Bankkonten oder eines grösseren Vermögens in der Schweiz einfache Übertretungen, die mit Bussen bestraft werden. Damit können die Banken auch durch den Richter nicht gezwungen werden, Informationen über eine Person zu liefern, die vergessen hat, ihr Guthaben auf der Bank zu deklarieren.

Steuerhinterziehung wird in der Schweiz also nicht durch die Strafbehörden im engeren Sinn verfolgt. Deshalb können ausländische Personen, die ihre Einkommen und Vermögen in ihren Ländern nicht deklarieren und diese auf Schweizer Banken anlegen, nicht belangt werden. Diese Menschen und ihre Vermögenswerte sind in der Schweiz geschützt.

Der Finanzkonflikt, den die Schweiz heute mit den USA und der EU in Bezug auf das Bankgeheimnis hat, ist in Wirklichkeit eine Angelegenheit der Steuerbehörden.

Es wird Zeit, dass der Bundesrat aufhört, vorzugeben, nur unter Druck reagieren zu können oder wenn er massiv bedrängt wird. Was mit der UBS geschehen ist, ist die Folge von fehlender Strategie von Seite der Schweizer Regierung.

Wir haben uns lange taub gestellt, wenn es um Fragen der Reform des Bankgeheimnisses ging. Auf alle Forderungen nach Abschaffung der Unterscheidung zwischen vollendeter Steuerhinterziehung und Steuerbetrug hat der Bundesrat überhaupt nie reagiert.

Auf Druck der USA und der EU sind wir jetzt gezwungen, übereilt zu handeln. Dabei kann es nicht darum gehen das Bankgeheimnisses als Solches aufzugeben, sondern das Geheimnis soll nicht mehr für jene Personen gelten, die grosse Geldsummen auf unseren Banken nicht deklarieren. Mit einem Wort: es ist inakzeptabel, der Steuerhinterziehung unter dem Etikett des Bankgeheimnisses Schutz zu gewähren.

Auch bei der Erweiterung des Zinsbesteuerungsabkommens tun wir einfach nichts. Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und die ihr Geld auf Schweizer Banken angelegt haben, müssen keine Steuern auf Zinsen bezahlen. Sie werden von der Verrechnungssteuer nicht erfasst.

Die USA und die Europäische Union haben mit der Schweiz bilaterale Abkommen abgeschlossen, auf Grund der die Schweiz diese Vermögenserträge besteuert und diese Einnahmen an die Herkunftsstaaten (EU und USA) abtritt. Hier erlangt der Begriff Abkommen über die Besteuerung von Zins seine volle Bedeutung.

Weshalb nicht solche Vereinbarungen mit anderen Ländern auch abschliessen? Weshalb nicht mit den Vermögen der Diktatoren aus Afrika, Asien und Südamerika, die diese auf Schweizer Banken haben, einen Fond schaffen, um sie der Bevölkerung dieser Länder wieder zurück zu erstatten?
Die Steuereinnahmen wären eine wertvolle Hilfe für die Bevölkerung dieser oft sehr armen Länder. Dies umso mehr, als die Herkunft dieser Mittel auf unseren Banken oft äusserst zweifelhaft sind. Warum eine solche Ungleichbehandlung: die USA und die EU auf der einen Seite und Afrika, Asien, Südamerika und die Staaten Europas, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, auf der anderen? Eine Ausweitung der Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen ist derzeit die einzige Möglichkeit, um die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu retten.

Der Bundesrat weigert sich seit langem die Realität dieser Probleme zu sehen und er hat sich immer wieder geweigert, Vorschläge zu diesem Thema entgegenzunehmen. Der Bundesrat rechtfertigt diese Haltung damit, dass die Schweiz nie konkrete Anträge für Vereinbarungen oder eine Zusammenarbeit bei der Besteuerung von Zinserträgen von andern Staaten als der EU oder den USA erhalten habe. (vgl. Motion 08.3114 Lumengo),

Es ist erwiesen, dass die Behörden der Drittweltländer und der Entwicklungsländer kaum ein Interesse daran haben, solche Anträge zu stellen, denn sie sind selbst direkte Nutzniesser und oft Besitzer von Einlagen, die auf den Schweizer Banken lagern (etwa im Falle Angolas, des Kongos, Nigerias, Haitis, Boliviens und Pakistans).

Besser als zuzuwarten wäre es, wenn der Bundesrat jetzt eine klare Politik und Strategie für die Zinsbesteuerung entwickeln und diese auch auf Drittweltländer anwenden würde. Es wäre ein ganz falsches Zeichen gegenüber der Bevölkerung, wenn weiterhin der Eindruck bestünde, dass er nur unter Druck handelt, und er würde damit dem Ruf des Finanzplatzes Schweiz nur weiteren Schaden zufügen.
„Gouverner c’est prévoir“ - heisst es doch!

1 Kommentar:

  1. © Thomas Ramseyer-Volkart
    https://www.xing.com/profile/Thomas_RamseyerVolkart
    März 2009

    Die Schweiz kümmert sich um das wirklich Wichtige - Beitritt zur EU beendet die Demokratie - halten wir entgegen
    Den Beitritt Europas sowie den Abtausch unserer Währung, des Schweizerfrankens verhindert die Schweiz, deren Bevölkerung will seine demokratischen Rechte und Pflichten wahrnehmen. [eine Annahme des Beitrittes zur EU ist so ziemlich der letzte demokratische Enscheid des Schweizer Volkes]

    Vorgehen
    Die Parteien wenden sich der Problemlösung zu, Partikularinteressen werden hintangestellt bzw. eliminiert. Sie kümmern sich um das Heute und das Morgen. PUK, GPK und anderes artet in Selbstbeweihräucherung aus und behindert die eh schon tranige Verfahren.

    Das diplomatische Korps der Schweiz wird volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich sowie als auch in Kommunikation verändert ausgebildet. Die heutige zu durchlaufende Ausbildung zum Diplomaten ist veraltet und ineffizient. Verhandlungen werden dem Sprachcode und der Kultur des Verhandlungspartners angepasst. Politiker auf diplomatischer Mission sprechen direkt und unverblümt und lassen sich nicht erpressen. Sie suchen nach besserer Alternative und haben das Rückgrat, Staaten welche die Schweiz nicht lieben, ganz einfach fallen zu lassen, um nach Alternativen zu suchen. Kotau ist verpönt.

    Die Schweiz und ihre Politiker verlassen sämtliche Nebenkampfschauplätze wie etwa Schriftdeutsch oder Mundart im Kindergarten, Englisch ab der zweiten Klasse ja oder nein, vor dem Hintergrund des Bruttoinlandproduktes vernachlässigbare lächerliche Bonuszahlungen von CHF 2 Milliarden hart arbeitende Belegschaften, Bilateral ja oder nein versus erweiterte Personanfreizügigkeit ja oder nein, Autobahneinfahrt Schwamendingen (Hosenbein) ja oder nein versus vergiftete Leute in Schwamendingen ja oder nein, gekröpfter Nordanflug ja oder nein, Anwürfe der Anrainer bezüglich Steuerschlupflöcher, Steuerhinterziehung, Fluglärm, Flugverkehrsleitung, Rundungen von Pfirsichen bzw. Grösse der Kartoffeln und Krümmung der Bananen, Schlammschlachten zwischen politischen Parteien inklusive dazugehöriger Ränkespiele, Geben von Handzeichen vor dem Ueberqueren des Fussgängerstreifens ja oder nein und vieles andere mehr.

    Abolitionisten der Abschaffung der Schweiz
    stellen der Bevölkerung demagogisch Einflussnahme im Europaparlament in Aussicht. Dass ich nicht lache: einer gegen alle, alle gegen .. keinen ! Ein einziger profitiert, nämlich jene, die in Brüssel hockt. Europa wird der Schweiz das Wasser wegnehmen.

    Demokratisches Verfahren wird verändert
    Die Schweiz wird sich der aus allen politischen und wirtschaftlichen Lagern vorgetragenen Begründung - der Souverän sei durchwegs mündig und könne sich ohne weiteres mit komplexen Vorlagen auseinandersetzen - allzu komplexer zur Abstimmung gelangender Vorlagen entledigen. Die Aufteilung der Geschäfte erlaubt ein schnell und effizient zu erzielendes Abstimmungsergebnis mit hoher Beiteiligung der Bevölkerung. (Bsp. Erweiterte Personenfreizügigkeit)

    Das hinderliche und der Effizienz abträgliche Pingpongspiel der Kräfte
    - Bundesrat, Nationalrat, Ständerat, Lobbyisten, Kantonen, Städten, Gemeinden, Verbänden, Vereinen, Individuen hat ein Ende. Die gewundene sorgfältige es allen - vor allem sich selber - Recht machende exorbitantmultivalente aus alter Zeit herübergerettete Abstimmungsvorlage wird zu Grabe getragen. Einzelproblembezogene Geschäfte werden dem Souverän um ein Vielfaches schneller zur Abstimmung vorgelegt. Die Abstimmungen erfolgen über das Internet - die Schweiz verfügt über eines der dichtesten Kommunikationsnetze - und werden effizient und in ausserordentlicher Geschwindigkeit ausgewertet; das Parlament und die Lobbyisten sämtlicher Farben können weiterarbeiten.

    Die Schweiz mutet es ihren mündigen Bürgern ohne weitere zu, über das Internet abzustimmen. Letztlich kommen heutzutage du und ich, er und sie, ihr und wir, Hinz und Kunz ihren finanziellen Verpflichtungen mittels Internet nach. Dem mit fehlender Sicherheit unterlegten Hinweis allfälliger Gegner elektronisch aufbereiteter Abstimmungsergebnisse hält die Schweiz entgegen, dass die Fälle des Wahlbetruges mit traditionellem Verfahren - sortieren, zählen, bündeln, kontrollieren, duplizieren, substituieren - drastisch eingedämmt werden. Der in den USA praktizierte Wahlbushism hätte elektronisch mit geeigneten Sicherheitselementen - Postfinance und ein paar Banken haben dieses Problem auf hervorragende Art und Weise gelöst - verhindert werden können.

    Vorschlag
    Jedermann ist verpflichtet, ein Post- oder Bankkonto ausgestattet mit allen Sicherheitselementen, zu unterhalten. Ueber diese Konti könnten ohne grossen Aufwand Abstimmungen, Umfragen und ähnliches vorgenommen werden. Das Rad (virtueller Schalter) wird nicht neu erfunden; die Schweiz verhandelt mit Postfinance und den Banken. Die Programmierung wird sehr einfach sein; eine Vielzahl von Informatikstudenten werden sich des Problem freudig elegant entledigen. Für Informationstechnologiemuffel wird das überholte Verfahren beibehalten.

    Negativ
    Von den Meinungsmachern empfundene Nachteile: weniger Beratungsaufwand, kleinerer Programmieraufwand (es müssen lediglich Schnittstellen zur öffentlichen Hand programmiert werden), Beschleunigung der Demokratie, Beschleunigung der Umsetzung von Volksentscheiden, Verminderung der Anzahl Gelegenheiten, sich in der Wandelhalle, dem Restaurant, der Mehrzweckhalle und in Festsäälen in der Meschenmenge suhlend zu verwirklichen, fehlende Egotrips; all dies subsummiert unter Lohneinbusse.

    Positiv
    Die Bevölkerung der Schweiz und deren Organisationsstruktur - Politik, Bildung, Kirche und Wirtschaft - arbeiten schnell, effizient und erfolgreich. Die Schweizer kümmern sich um das Wichtige; sie verludern keine Zeit. Alte Zöpfe und uralte Rituale werden abgeschnitten beziehungsweise eliminiert. Quereinsteiger und Querdenker werden wegen der Leistung wertgeschätzt.

    Mitarbeiter aller Stufen werden respektiert; sie werden nicht mit unfairer Dialektik behindert gar zerstört um sie dann wieder unternehmenskompatibel aufzubauen. Solches Tun ist im höchsten Grad verwerflich, wirtschaftlich Abhängiger Persönlichkeit wird dabei schmählich unterdrückt, abgewertet ja mental vergewaltigt und dies ist Militär. (Ausbildung von Elitesoldaten wie etwa die US-Marines, siehe auch Bootcamps)

    EMPFEHLUNG
    Wir setzen um !

    © Thomas Ramseyer-Volkart
    https://www.xing.com/profile/Thomas_RamseyerVolkart

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